Messengerbetrug per Mobiltelefon
Die Polizei Oberbayern Nord warnt vor einer neuen Betrugsmasche.
Hierzu hier die Info:
Die Polizei Oberbayern Nord warnt vor einer neuen Betrugsmasche.
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Das Warten hat endlich ein Ende...
Mit sofortiger Wirkung ist das Baden in unserem neu sanierten Waldbad erlaubt!
Wir freuen uns auf viele Besucher und wünschen allen eine schöne und unfallfreie Badesaison.
Um die guten Wasserwerte auch für künftige Wasserproben nicht zu gefährden, bitten wir darum, auf bestimmte Dinge zu achten:
Veräußerung von Baugrundstücken im Baugebiet Nord-West II zur Bebauung mit je einem Mehrfamilienhaus im Bieterverfahren
Der Markt Nandlstadt veräußert nachfolgende Grundstücke im Bieterverfahren gegen Höchstgebot: o Flurnummer 751/81 der Gemarkung Nandlstadt (siehe Lageplan) Grundstücksgröße: 1.044 qm (nach amtl. Vermessung) o Flurnummer 751/82 der Gemarkung Nandlstadt (siehe Lageplan) Grundstücksgröße: 1.056 qm (nach amtl. Vermessung) Die Grundstücke befinden sich am südlichen Rand des Baugebietes „Nord-West II“, für welches ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht. Die Grundstücke sind voll erschlossen und können gemäß Bebauungsplan mit je einem Mehrfamilienhaus mit einem Baukörper von max. 22x12 m bebaut werden. Es besteht die Möglichkeit, ein Angebot für ein einzelnes Grundstücks abzugeben oder für beide gemeinsam. Sämtliche Informationen und Unterlagen finden sich auf der Homepage des Marktes Nandlstadt (www.markt-nandlstadt.de) unter Bauen/Neubaugebiet Nord-West II.
Mittwoch, 14.06.2023, 18.30 Uhr (Einlass ab 18.00 Uhr)
Hopfenhalle Nandlstadt - Bahnhofstr. 6
Veranstaltung der Firma Leonet
Achtung!
Aufgrund des Betriebsurlaubs der Gaststätte "The Hill's" entfällt der Seniorennachmittag der Gemeinde am Freitag, den 02.06.2023.
Für unsere Bürgerinnen und Bürger hier die aktuelle Ausgabe der Nandlstädter Marktnachrichten zum Download:
Das Hallenbad und die Sauna
sind aufgrund Krankheit
vom 17.03.2023 bis einschließlich 21.03.2023
geschlossen!
Wichtig - bitte beachten Sie unten stehende Information!
Seit Jahresbeginn wird im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus durchgeführt. Bei dieser Erhebung handelt es sich um Deutschlands größte jährliche Haushaltsbefragung im Zuständigkeitsbereich der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Auch in unserer Gemeinde wurden für 2023 Anschriften für die Mikrozensus-Befragung ausgewählt. Die dort wohnenden Haushalte werden daher im Verlauf des Jahres 2023 eine Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erhalten.
Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG) vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826). Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.
Zweck dieser repräsentativen Stichprobe ist es, statistische Ergebnisse über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, die Wohnsituation sowie über den Arbeitsmarkt bereitzustellen. Um die Ergebnisse möglichst rasch und kostensparend gewinnen zu können, wird nur ein kleiner Teil der Bevölkerung, und zwar rund ein Prozent, in die Erhebung einbezogen. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem bundeseinheitlichen mathematischen Zufallsverfahren auf der Grundlage von Flächen (Auswahlbezirken).
Für die Erhebung werden Erhebungsbeauftragte (Interviewer/-innen) eingesetzt, die vom Landesamt sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Interviewer/-innen informieren die ausgewählten Haushalte vorab schriftlich über den Mikrozensus. Die Befragungen finden das ganze Jahr über statt und werden seit 2020 telefonisch durchgeführt.
Pressemitteilung_Mikrozensus_2023_gestartet.pdf