Liebe Besucher*innen, 

ich darf Sie herzlich auf der Homepage des Marktes Nandlstadt begrüßen. Werfen Sie einen virtuellen Blick in unser Rathaus und erfahren Sie alles Wissenswerte und Aktuelle über unseren Hopfenmarkt im Herzen der Hallertau.

Nandlstadt liegt – eingebettet in bewaldete Hügel, Äcker und Hopfengärten – zwischen den Städten Freising, Moosburg und Mainburg im nördlichen Landkreis Freising und gilt als ältester Hopfenanbauort der Welt. Neben dem Hopfenanbau ist Nandlstadt auch für sein idyllisch gelegenes Waldbad bekannt, das vor allem im Sommer ein attraktives Freizeitangebot für Besucher aus Nah und Fern ist. Doch auch die Geschäfte und Gewerbebetriebe, die Bildungsangebote sowie die vielen kulturellen Veranstaltung, die das ganze Jahr über stattfinden, machen unseren Ort so lebens- und liebeswert. Allen voran sind es aber die lebensfrohen, gastfreundlichen und engagierten Bürger, die Nandlstadt zu etwas ganz Besonderem werden lassen.

Auf unserer Homepage finden Sie viele Informationen über die Marktverwaltung, kommunalpolitische Ereignisse, das Vereinsleben und vieles mehr. Zudem präsentieren wir Ihnen ein zusätzliches Dienstleistungsangebot.

Ich hoffe, dass Sie Nandlstadt auf diese Weise etwas kennenlernen können, und freue mich, wenn Sie unsere Marktgemeinde auch einmal persönlich besuchen.

Ihr
Gerhard Betz
Erster Bürgermeister

Mittagsbetreuung für das Schuljahr 2023/2024
Störungsmeldung Straßenbeleuchtung
Eine Störungsmeldung über defekte Strraßenlaternen ist nun auch ganz bequem via Smartphone ...
Frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, auch wenn es in vieler Augen wieder viel zu schnell vergangen ist, ...
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Wappen Nandlstadt

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag:  8 – 12 Uhr  
 Donnerstag 14 - 18 Uhr  
 Mittwoch   GESCHLOSSEN
AKTUELL
 

Für das Bürgerbüro (Passamt) und das Standesamt ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig. Die Maskenpflicht entfällt.

Für alle Anliegen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit telefonisch gerne zur Verfügung.

Hallenbad/Sauna geschlossen!

Das Hallenbad und die Sauna

sind aufgrund Krankheit

vom 17.03.2023 bis einschließlich 21.03.2023

geschlossen!

Mikrozensus 2023

Seit Jahresbeginn wird im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus durchgeführt. Bei dieser Erhebung handelt es sich um Deutschlands größte jährliche Haushaltsbefragung im Zuständigkeitsbereich der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Auch in unserer Gemeinde wurden für 2023 Anschriften für die Mikrozensus-Befragung ausgewählt. Die dort wohnenden Haushalte werden daher im Verlauf des Jahres 2023 eine Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erhalten.

Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG) vom 7. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826). Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.

Zweck dieser repräsentativen Stichprobe ist es, statistische Ergebnisse über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, die Wohnsituation sowie über den Arbeitsmarkt bereitzustellen. Um die Ergebnisse möglichst rasch und kostensparend gewinnen zu können, wird nur ein kleiner Teil der Bevölkerung, und zwar rund ein Prozent, in die Erhebung einbezogen. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem bundeseinheitlichen mathematischen Zufallsverfahren auf der Grundlage von Flächen (Auswahlbezirken).

Für die Erhebung werden Erhebungsbeauftragte (Interviewer/-innen) eingesetzt, die vom Landesamt sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Interviewer/-innen informieren die ausgewählten Haushalte vorab schriftlich über den Mikrozensus. Die Befragungen finden das ganze Jahr über statt und werden seit 2020 telefonisch durchgeführt.

Pressemitteilung_Mikrozensus_2023_gestartet.pdf

 

Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 - 2028

Das Schöffenamt in Bayern

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.

Die Wahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 haben im Laufe des Jahres 2018 stattgefunden. Der Bewerbungsschluss für die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 ist am 07. April 2023. Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt.

Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Schöffenamt interessieren, sollten sich an ihre Wohnsitzgemeinde wenden. Nähere Informationen über die Grundlagen des Schöffenamtes, das Strafrecht und den Gang des Strafverfahrens können der Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern" sowie dem Merkblatt für Schöffen entnommen werden.

https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/broschueren/das_sch%C3%B6ffenamt_in_bayern_stand_januar_2023.pdf

https://www.justiz.bayern.de/media/images/merkblatt_f%C3%BCr_sch%C3%B6ffen.pdf

Das hier bereitgestellte Bewerbungsformular ist verpflichtend zur Bewerbung für das Schöffenamt in Erwachsenensachen zu verwenden.

https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/schoeffen/formular_bewerbung_sch%C3%B6ffe.docx

Mehr Informationen erhalten Sie hier:

Schöffen - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)