Satzungen und Verordnungen
Hier finden Sie wichtige Satzungen und Verordnungen des Marktes Nandlstadt zum Download.
Zum Thema Bauen und Wohnen:
Beitragssatzung zum Straßenausbau
Aus dem Ordnungsamt:
Lärmschutzverordnung:
Der Markt Nandlstadt hat keine eigene Lärmschutzverordnung. Zuständig ist die Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Freising.
Hier das Wichtigste:
Nachtruhe ist von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr.
Für Wohngebiete gilt, dass Geräte und Maschinen (z. B. Rasenmäher, Rasentrimmer, tragbare Motorkettensägen, Heckenscheren, Beton- und Mörtelmischer) an Sonn- und Feiertagen gar nicht und an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden dürfen. Für besonders laute Geräte wie Laubbläser und -sauger gelten auch an Werktagen weitere zeitliche Einschränkungen.
Reinhaltung von Straßen mit Räum- und Streupflicht im Winter
Steuern und Gebühren:
Hundesteuersatzung (gültig ab 01.01.2010)
