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Aktuelles 2012
Aktuelles 2012
Aktuelles: Monat März
- 31.03.2012: Satellitenfernsehen bald nur noch digital!
Die Zukunft des Fernsehens ist digital. Das gilt auch für Fernsehzuschauer, die ihre Programme zuhause über eine Satellitenschüssel empfangen. Bislang wird dasselbe Programm parallel in unterschiedlichen Qualitäten ausgestrahlt: analog, digital in Standardqualität (SD) und teilweise digital in hochauflösender Qualität (HD).
Das wird sich ändern. Denn am 30. April 2012 beenden alle deutschen Fernsehsender die analoge Ausstrahlung ihrer Programme über Satellit.
Davon betroffen sind alle Zuschauerinnen und Zuschauer, die ihre Programme noch analog über Satellit empfangen. Sie müssen spätestens bis zum 30. April 2012 auf digitalen Empfang umstellen. Nicht betroffen sind diejenigen, die via Kabel (analog oder digital), DVB-T, über IPTV (Internet Protocol Television) oder bereits digital über Satellit empfangen.
Eine einfache Methode, um festzustellen, ob man von der Abschaltung des analogen Satellitensignals betroffen ist, ist der Blick auf die Videotextseite 198, die im Bayerischen Fernsehen, im Ersten und bei anderen Programmen gesendet wird. Erscheint dort ein Hinweis auf dieAbschaltung des analogen Satellitensignals, ist der Empfang noch analog und es gilt zu handeln.
Alternativen
Grundsätzlich sind betroffene Zuschauer und Betreiber von Satelliten-Gemeinschaftsanlagen gut beraten, den Umstieg auf Digitalfernsehen schon jetzt zu planen, um eventuelle Engpässe oder Mehrkosten kurz vor der Abschaltung zu vermeiden. Alternativ stehen verschiedene digitale Empfangswege zur Verfügung: Satellit (DVB-S), Kabel (DVB-C), Antenne (DVB-T) und IPTV.
Um digital über Satellit fernsehen zu können, ist ein DVB-S-Receiver für jedes Fernsehgerät oder ein Fernseher mit integriertem DVB-S-Receiver erforderlich. Bei älteren Anlagen kann auch der Austausch des LNB (Low Noise Blockconverter) an der Satellitenschüssel notwendig sein, sofern er noch nicht digitaltauglich ist.
Für den Empfang aller Landes- und Regionalprogramme ist ein Empfangsgerät nötig, das die dynamische PMT-Umschaltung (Program Map Table) unterstützt. Die PMT-Umschaltung ermöglicht dem Zuschauer den Empfang von lokalen/regionalen Programmfenstern. Die Dritten Programme der ARD sowie die Privatsender Sat.1 und RTL nutzen diese Möglichkeit zur Ausstrahlung ihrer Regionalsendungen.
Die Vorteile des digitalen Satelliten-Empfangs
Für betroffene Zuschauer lohnt der Umstieg auf digitales Fernsehen schon heute. Denn das digitale Fernsehen bietet eine hervorragende Bild- und Tonqualität - in Perfektion mit HDTV und Dolby Digital - und zugleich eine größere Programmvielfalt als das analoge PAL-Fernsehen. Zudem ist es unempfindlicher gegenüber Störungen.
Das digitale Programmbouqet der ARD ist unverschlüsselt und ohne zusätzliche Kosten zu empfangen: Es umfasst neben dem Ersten und den Dritten Programmen auch alle Landes- und Regionalsendungen. Hinzu kommen die Digitalprogramme EinsExtra, Einsfestival und EinsPlus, der Bildungskanal BR-alpha sowie die Partnerpgramme ARTE, PHOENIX, 3sat und Ki.Ka und attraktive Zusatzdienste wie die Elektronische Programmvorschau der ARD. Mit in dem Paket sind alle Hörfunkprogramme der ARD-Landesrundfunkanstalten, daunter auch neun BR-Radiowellen.
Wichtige Informationsadressen
Auf den Internetseiten www.klardigital.de, www.ard-digital.de und www.br-online.de/satellit sowie beim ARD Digital-Zuschauerservice unter Telefon: 01805/001495 (14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz und maximal 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen) oder per E-Mail unter info@ard-digital.de gibt es weitere Informationen. - 31.03.2012: Katzenelend ist vermeidbar!
Eine Initiative des Deutschen Tierschutzbundes, Landesverband Bayern e.V.:
Jeder verantwortungsbewusste Katzenhalter sollte unbedingt sein Tier kastrieren, impfen und chippen lassen.
Angenommen, ein Katzenpaar bekommt im Jahr zweimal Nachwuchs und jeweils 2,8 Kätzchen pro Wurf überleben, dann ergibt das nach 10 Jahren über 80 Millionen Katzen!
-- nach 1 Jahr: 12
--- nach 2 Jahren: 66
---- nach 3 Jahren: 382
---- nach 4 Jahren: 2.201
----- nach 5 Jahren: 12.680
------ nach 6 Jahren: 73.041
------- nach 7 Jahren: 420.715
-------- nach 8 Jahren: 2.423.316
--------- nach 9 Jahren: 13.958.290
---------- nach 10 Jahren: über 80 Millionen
Stellen Sie sich vor, welches Katzenelend in Bayern herrschen würde, wenn die Tierschutzvereine des Landesverbandes in den letzten 2 Jahren nicht über 10.000 Katzen (meist auf eigene Kosten) kastriert hätten. Und stellen Sie sich vor, was passieren wird, wenn sich die Tierschutzvereine das Geld für die Kastrationsaktionen in Zukunft nicht mehr leisten können ...
Bitte helfen Sie mit und lassen auch Sie Ihre Katze kastrieren! - 31.03.2012: Projekt "Kastration von wilden, herrenlosen Katzen"
Ein nachhaltiges Projekt für die Zukunft.
Unser Verein hat sich seit Vereinsgründung dieses notwendige Projekt auf die Fahne geschrieben.
Seit 2008 haben wir hier mannigfaltig helfen können, die Population der s. g. wilden, herrenlosen Katzen einzudämmen.
Das kostet viel Geld und ehrenamtlichen Einsatz.
Ermöglicht wurde dies bisher durch Spendenaufkommen unseres Vereins und somit aus der Bevölkerung.
Dieses Jahr haben wir vom Dt. Tierschutzbund ein erhebliches Budget an Fördergeldern bekommen, um dieses Projekt in größerem Stil durchführen zu können.
Aber noch immer ist die Not groß!
Die Katzen sind in der Regel sehr scheu, lassen sich meistens nicht anfassen und müssen ohne unsere Hilfe täglich um das nötige Futter kämpfen. Von Krankheit gezeichnet, versterben viele schon in den ersten Lebenswochen, weil das Immunsystem einfach zu gering ist.
Die Lösung des Problems ist:
"Kastration, um Leben zu retten"
Was wir heute kastrieren können, beschert uns nie wieder Nachwuchs.
Wir bedanken uns beim Dt. Tirschutzbund e.V. und beim Landesverband Bayern e.V. für diese Unterstützung. Wir bedanken uns bei den Spendern, die unsere Arbeit diesbezügl. bisher unterstützt haben.
Somit kann dieses Projekt bis auf Weiteres im Jahr 2011 weiter geführt werden.
Bitte unterstützen Sie unser Projekt mit einer Spende. Jeder Euro hilft hier weiter.
Der Vorstand
Tierschutzverein Hallertau u.U.e.V.
Kohlstattstr. 13
84072 Au i. d. Hallertau - 25.03.2012: Übermittlungssperre von Meldedaten
Übermittlungssperren
Sie können der Weitergabe Ihrer Meldedaten
- im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen (Auskunft an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen),
- über Alters- und Ehejubiläen (Auskunft an Presse, Rundfunk, Parteien, Wählergruppen, Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörperschaften und Bewerber für diese),
- für die Herausgabe von Einwohnerbüchern Ihrer Gemeinde oder ähnlichen Nachschlagewerken,
- für Zwecke der Direktwerbung,
- an das Bundesamt für Wehrverwaltung für die Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial zum Wehrdienst
in schriftlicher Form widersprechen (Informationssperren). Eine Angabe von besonderen Gründen ist hierbei nicht notwendig.
Die jeweilige Übermittlungssperre wird von Ihrer Meldebehörde entsprechend eingetragen. Die Übermittlungssperrre wird nur bei der Gemeinde eingetragen, bei der Sie der Datenübermittlung widersprochen haben. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Datenübermittlung für alle Wohnungen ausschließen wollen, müssen Sie bei allen Gemeinden, in denen Sie einen Wohnsitz haben, der Datenübermittlung widersprechen.
Ebenfalls ohne Angabe von Gründen kann der Weitergabe von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung widersprochen werden. Der Widersspruch muss rechtzeitig vor der Datenübermittlung eingelegt werden. Die erstmalige Datenübermittlung durch die Meldebehörde ist im Oktober 2011 erfolgt, ab 2012 werden Daten jeweils am 31. März eines jeden Jahres weiter gegeben.
Widerspruch gegen die Internetauskunft
Sie haben außerdem das Recht und die Möglichkeit, einer elektronischen Melderegisterauskunft über das Internet zu widersprechen.
Falls Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihre Meldedaten im Rahmen eines elektronischen Abrufverfahrens über das Internet übermittelt werden, können Sie bei der Meldebehörde ohne Angabe von Gründen widersprechen. Auskünfte werden dann im schriftlichen Verfahren oder nach einer manuellen Nachbearbeitung durch die Meldebehörde erteilt.
Geltung
Auskunftssperren sowie der Widerspruch gegen die Auskunft über das Internet gelten nur im Hinblick auf Anfragen von privaten und nicht öffentlichen Stellen.
Übermittlungssperren verhindern die Weitergabe Ihrer Daten ausschließlich für den angegebenen Zweck.
Datenübermittlungen an andere Behörden und sonstige öffentlichen Stellen sind auch bei Vorliegen einer Auskunftssperre möglich (Ausnahme Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung - siehe oben).
Ein Formular für den Widerspruch finden Sie unter "Rathaus, Anträge". - 20.03.2012 (15.30 - 19.45 Uhr): Blut spenden in Nandlstadt
Der Blutspendedienst München bittet wieder darum, dass sich Nandlstädter Bürger für eine Blutspende zur Verfügung stellen.
Voraussetzungen:
- Alter zwischen 18 und 68 Jahren (Erstspender bis 60 Jahre)
- Körpergewicht von mindestens 50 kg
- amtlich gültiger Lichtbildausweis
- eine Spendepause von mindestens 8 Wochen (Männer 6 x und Frauen 4 x in den letzten 12 Monaten)
Die Mitbürger, die Spenderblut benötigen, danken es Ihnen! - 19.03.2012: Steueridentifikationsnummer nicht mehr auffindbar?
Haben Sie schon auf Ihrem Einkommenssteuerbescheid nachgesehen? Oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung? Sie könnten auch Ihren Arbeitgeber fragen - der müsste Ihre Lohnsteuerkarte 2010 haben.
Haben Sie vielleicht noch das Informationsschreiben Ihres Finanzamtes vom Herbst 2011 über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale? Da steht sie auch drauf.
Sie können natürlich auch bei der Gemeinde nachfragen. Das ist jedoch gebührenpflichtig. Kostenlos online anfordern können Sie die IdNr beim Bundeszentralamt für Steuern! Hier ist der Link:
http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Steueridentifikationsnummer/steueridentifikationsnummer_node.html - 18.03.2012: Aktuelle Formulare für Bauanträge
Wollen Sie einen Bauantrag stellen? Sind sie sicher, dass sie dazu die aktuellen Formulare benutzen?
Unter http://www.stmi.bayern.de/service/formulare/#Bauantragsformulare auf der Homepage des Bayerischen Innenministeriums können Sie die aktuellen Formulare herunterladen - und sind damit auf der sicheren Seite! - 03.03.2012: Mikrozensus 2012 im Januar gestartet
Interviewer bitten um AuskunftAuch im Jahr 2012 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrem Pendlerverhalten befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Im Jahr 2012 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus 2012 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten der Erwerbstätigen sowie der Schüler und Studierenden. Neben dem hauptsächlich benutzten Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte werden auch die Entfernung und der Zeitaufwand für den Weg dorthin erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen.
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für vier aufeinander folgende Jahre.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Intervierwerinnen und Intevierwer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.
Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2012 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. - 02.03.2012: Elternbefragung zum Betreuungsbedarf für unter Dreijährige
im Jahr 2012Um den Betreuungsbedarf für Kinder unter 3 Jahren für das Jahr 2012 feststellen zu können, finden Sie hier einen Fragebogen zum Download.
Bitte nehmen Sie sich drei Minuten Zeit, um den Fragebogen auszfüllen, wenn Sie ein Kind unter drei Jahren haben. Sie helfen der Gemeinde damit sehr bei einer bedarfsgerechten Planung!
