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Aktuelles 2012
Aktuelles 2012
Aktuelles: Monat Februar
- 28.02.2012 (08.00 - 16.00 uhr): Anmeldung für die Kindergärten
Für das neue Kindergartenjahr (beginnend im September 2012) können heute von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Kinder angemeldet werden. Die Anmeldungen werden sowohl im Johannes- als auch im Korbinian-Kindergarten entgegengenommen. Bitte bringen Sie das Kinder zur Anmeldung mit!
Johannes-Kindergarten, Am Kindergarten 2 - 4, 85405 Nandlstadt, Tel. 08756-910880, E-Mail: johanneskindergarten@markt-nandlstadt.de
Korbinian-Kindergarten, Korbinianstr. 3, 85405 Nandlstadt, Tel. 08756-2290, E-Mail: korbiniankindergarten@markt-nandlstadt.de - 28.02.2012: Das Buch des Monats Februar!
Ein Service Ihrer GemeindebüchereiAuf der Büchereiseite dieser Homepage finden Sie den Buchtipp des Monats Februar. Sie können das "Die Erinnerungen sehen mich" von Tomas Tranströmer ab sofort in der Bibliothek ausleihen! - 22.02.2012: Vorsicht explosiv! Fahrzeugbatterien richtig laden und überbrücken
Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Franken und Oberbayern informiert.
Die kalte Jahreszeit macht Batterien zu schaffen. Doch Vorsicht beim Aufladen! Es entsteht hochexplosives Knallgas. Ein Funke kann reichen, um eine Explosion auszulösen. Deshalb immer die Herstellerhinweise lesen und befolgen!
Aus- und Einbau der Batterie: Motor und alle Stromverbraucher ausschalten, erst den Minus- dann den Pluspol abklemmen. Pole und Klemmen reinigen und zum Korrosionsschutz mit Polfett leicht einfetten. Anbauteile (zum Beispiel Polabdeckungen, Entgasungsbehälter, Winkelstück, Schlauchanschluss etc.) von der ersetzten Batterie übernehmen. Beim Einbau zuerst den Pluspol anklemmen. Auf einen festen Sitz der Polklemmen achten.
Laden der Batterie - Generell sollte der Ladevorgang nur bei normaler Raumtemperatur in einem gut belüfteten Raum erfolgen, der entsprechend gekennzeichnet ist. Die passende persönliche Schutzausrüstung, also säurefeste Handschuhe, säurefeste Schutzbrille und eventuell eine säurefeste Schürze, muss rechtzeitig bereitgestellt und benutzt werden. Vor dem Aufladen die Verschlussstopfen der Batterie öffnen. So kann das Knallgas entweichen. Niedrigen Säurestand vor dem Laden mit destilliertem Wasser nachfüllen. Bei wartungsfreien Batterien ist das Öffnen der Zellen nicht möglich! Beim Anschließen werden erst das Plus-, dann das Minus-Kabel des Ladegerätes an der Batterie befestigt. Während des Ladens den Ladezustand immer wieder prüfen, damit ein Überladen vermieden wird. Wenn Bleiakkus über ihren maximalen Ladezustand hinaus geladen werden, bildet sich Knallgas. Bereits ein Funke genügt und es kommt zu einer heftigen Explosion. Offenes Feuer in der Nähe der ladenden Batterie darf auf keinen Fall entfacht werden. Ist der Ladevorgang abgeschlossen, das Ladegerät ausschalten, 5 Minuten warten, dann die Polklemmen entfernen. Weil auch nach dem eigentlichen Ladevorgang noch Gase entweichen, darf die Batterie nicht unmittelbar nach dem Laden angeklemmt werden.
Gefahren beim Umgang mit Batteriesäure - Um gefährliche Verwechslungen auszuschließen, darf Säure ausschließlich in bruchsicheren und entsprechend gekennzeichneten Gefäßen aufbewahrt werden. Die Verwendung von Säurehebern oder Ballonkippern beim Umfüllen der gefährlichen Flüssigkeit machen den Umgang sicherer. Fließendes Wasser, mindestens jedoch eine Spülflasche zur ersten Behandlung von Verätzungen sollten immer in unmittelbarer Nähe der Batterieladestation vorhanden sein. Gelangt Säure auf die Haut, mit viel Wasser abspülen.
Starthilfe - Soll bei einem Fahrzeug Starthilfe geleistet werden, sind die Vorschriften des Herstellers zu beachten. Beim Anklemmen der Starthilfekabel zuerst den Pluspol der Starthilfebatterie mit dem Pluspol der Fahrzeugbatterie und anschließend den Minuspol der Starthilfebatterie mit dem Minuspol der Fahrzeugbatterie verbinden. Das Abklemmen der Kabel erfolgt dann in genau umgekehrter Reihenfolge. Die Starthilfekabel müssen vollständig isolierte Klemmen und einen der Batteriegröße entsprechenden Leiterquerschnitt haben, mindestens jedoch 16 mm².
- 21.02.2012: Fasching und Jugendschutz gehören zusammen!
Eine Information des Amtes für Jugend und Familie FreisingIn der "fünften Jahreszeit" finden wieder viele Feste und Feiern statt, an denen auch Kinder und Jugendliche teilnehmen. Die Bemühungen vieler Vereine um die Brauchtumspflege und ihre Jugendarbeit werden von den Behörden ausdrücklich begrüßt.
Allerdings erleben Minderjährige bei vielen Erwachsenen, dass Fröhlichkeit und Alkoholkonsum anscheinend zwingend zusammen gehören. Gelegentlich werden sogar Minderjährige unbedacht zum Mittrinken animiert. Der überaus sorglose Umgang mit Alkohol ist oft die Ursache für eine Vielzahl von Problemen, die von der Gesundheitsgefährdung bis zum Auslöser für Aggressivität oder Unfällen reichen.
Hier ein paar Tipps für Veranstalter zum Jugendschutzgesetz, aber auch für die Bürger im Allgemeinen:
- kein Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
- kein Branntwein oder branntweinhaltige Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren (z. B. Schnaps - Wodka - Rum - sogenannte Alkopops ...)
- kein Tabak - keine Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Diesen ist das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet!
- Jugendlichen unter 14 Jahren ist der Aufenthalt bei Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe bis 22:00 Uhr, unter 18 Jahren bis 24:00 Uhr gestattet.
Weitere Informationen - auch zu anderen Themen des Jugendschutzes - erhalten Sie bei Christine Schönemann, Amt für Jugend und Familie Freising, Tel. 08161-600258, E-Mail: christine.schoenemann@kreis-fs.de. - 02.02.2012: Öffentliche Marktrats- und Bauausschusssitzung
Nähere Informationen dazu finden Sie unter "Politische Gemeinde, Sitzungen".
