Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012
der Marktgemeinde Nandlstadt

I.
Der Markt Nandlstadt hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen. Die Haushalttssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Die Haushaltssatzung wird durch Niederlegung in der Gemeindeverwaltung in Nandlstadt, Rathausplatz 1 (Zimmer OG 22) amtlich bekanntgemacht. Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan eine Woche lang, nämlich in der Zeit vom 16.04.2012 bis 20.04.2012 öffentlich aufgelegt (Art. 65 Abs. 3 GO). Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen außerdem während des ganzen Jahres im Rathaus Nandlstadt, Rathausplatz 1, 85405 Nandlstadt (Zimmer OG 22) innerhalb der allgemeinen Gechäftsstunden zur Einsicht bereit (§ 4 Satz 1 Bekanntmachungsverordnung).

II.
Das Landratsamt Freising hat als Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung 2012 folgende nach Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.500.000,00 €

2. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 200.000,00 €.

Nandlstadt, 12.04.2012
gez. Jakob Hartl, 1. Bürgermeister

 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung

Freiwilliger Wehrdienst;
Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:

Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift

Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde (Gemeinde Markt Nandlstadt, Einwohnermeldeamt, Rathausplatz 1, 85405 Nandlstadt) eingelegt werden.

Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die Meldebehörden die genannten Daten weitergeben.

Nandlstadt, 30. September 2011
Meldebehörde

 

 

 

Amtliche Bekanntmachung

der Geschäftsordnung des Rechnungsprüfungsausschusses
des Marktes Nandlstadt
vom 02. März 2012

Der Markt Nandlstadt hat eine Geschäftsordnung für den Rechnungsprüfungsausschuss des Marktes Nandlstadt erlassen. Die Geschäftsordnung (Satzung) tritt am 06. März 2012 in Kraft. Sie liegt in der Verwaltung des Marktes Nandlstadt, Rathausplatz 1 (Zimmer OG 22) zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.

Nandlstadt, 02.03.2012
gez. Jakob Hartl, 1. Bürgermeister